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Bei Regen und Google zu Hause bleiben

Der US-Internetkonzern Google will nun auch die Straßenzüge der deutschen Städte flächendeckend fotografieren und die Aufnahmen unter dem Namen „Street View“ als zusätzlichen Service des Kartendienstes Google Maps ins Internet stellen.

Möglicher Kritik von Datenschützern trat der Google-Manager entgegen und bekräftigte, dass das Unternehmen zur Wahrung der Privatsphäre Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen werde. Ob das wohl ausreichtt?

Wann und wo das Google-Mobil dann in unserer Stadt erstmalig erscheinen wird, ist noch nicht ganz klar. Aber es ist ein Wink mit dem Zaunpfahl, den Vorgarten noch schnell aufzuräumen und aufzuhübschen, sonst zeigen die Nachbarn mit der Maus auf sie: „Da sieht es ja noch schlimmer als bei uns aus!“

Frage zum Schluss: Verletzt Google mit dieser Aktion Urheberrechte von Graffiti-Sprayern?

Rechtlich geregelt wird alles unter dem Begriff „Panoramafreiheit“. Die Panoramafreiheit gestattet Außenaufnahmen von Architektur und Gebäuden und anderen in der Öffentlichkeit installierten urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Denkmälern).

Die Grenzen der Panoramafreiheit liegen dort, wo wiederum andere Rechte berührt werden, z.B. das Persönlichkeitsrecht, wenn durch die Außenaufnahme etwa Details zur konkreten Personen sichtbar werden. Allein schon ein Auto mit einer speziellen Lackierung oder Werbeaufschriften vor dem Haus in der Einfahrt stehen zu haben, würde genügen, um den Bezug zum Persönlichkeitsrecht herzustellen. Damit hätte man bereits hinreichend Identifizierungsmerkmale um ggf. rechtlich gesehen die Veröffentlichung des Fotos zu verhindern. Könnte eine bestimmte Anordnung von Gartenzwergen im Garten ebenfalls schon in diese Richtung gegen? Wird bestimmt lustig, die ersten skurrilen Wettbewerbe im Netz begutachten zu können: Kinderwagenzählen oder die unbekannten Wege der Freundin aufspüren.

In den USA ist Google schon weiter und es wird seit der Veröffentlichung erster Straßenansichten herbe Kritik an Google „Street View“ geäußert. Auf den Fotos sind Passanten oder Nummernschilder von Autos häufig detailgenau erkennbar. Auch Hunde- und Katzenbesitzer haben ihren Liebling bereits im Internet entdeckt – eine Dame wird aufgeregt in der New York Times zitiert: „Demnächst fotografieren sie dann auch noch meine Bücher im Regal“.

Mittlerweile hat Google auf die Kritik reagiert und damit begonnen, die Bilder zu bearbeiten. Gesichter werden unkenntlich gemacht, aber das ging bereits mehrfach schief. Anstatt wie auf einem Bild vom New Yorker Park Drive die in der Kutsche fahrenden Touristen unkenntlich zu machen und so deren Persönlichkeitsrechte zu wahren, hat ein Pferd sein Gesicht verloren.

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2 Kommentare
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  1. […] darf man überhaupt Straßenzüge und Häuser ablichten und ins Internet stellen? Wie so oft, nur bedingt. Rechtlich geregelt wird alles unter dem Begriff […]

  2. […] schon an dieser Stelle (hier und hier) berichtet: In Deutschland fotografiert Google derzeit mehrere Großstädte, um das Bildmaterial […]

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